"+++ Ab dem 1. August 2017 können wieder Digitalbonus-Anträge gestellt werden. Sie können Ihre Projekte förderunschädlich starten, nachdem Sie die Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmenbeginn von der zuständigen Regierung erhalten haben. Die Bewilligungen durch Förderbescheide und die Auszahlungen werden erst im Jahr 2018 erfolgen.
Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird künftig pro Monat ein Kontingent festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden. Bereits begonnene oder ausgefüllte Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung zwischenspeichern. +++"
Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung! Wer auf dem Markt bestehen will, kommt um eine Digitalisierungsstrategie nicht drum herum. Die digitale Transformation soll nicht nur Innovationen fördern und neue Geschäftszweige hervorbringen, sondern soll kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstumspotenziale effizient zu nutzen.
Entwicklung, Förderung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch ITK-Hardware, ITK-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software, sofern die zuwendungsfähigen Ausgaben mind. 4000 € betragen.
Dies gilt nicht für ITK-Lösungen, die in einem anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen. Diese sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite des "Digitalbonus Bayern".
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen soll. Ob ein Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt sowohl von der Mitarbeiterzahl als auch von dem Jahresumsatz oder der Bilanzsumme ab.
< 50 Mitarbeiter
<= 10 Mio. € Jahresumsatz
<= 10 Mio. € Bilanzsumme
< 250 Mitarbeiter
<= 50 Mio. € Jahresumsatz
<= 43 Mio. € Bilanzsumme
Bei Partnerunternehmen (Beteiligung 25% bis 50%) werden die Daten der Partnerunternehmen anteilig berücksichtigt.
Bei verbundenen Unternehmen (Beteiligung >50%) werden die Daten zu 100% mit einbezogen.
KMU können nicht gefördert werden, wenn sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite des "Digitalbonus Bayern".
Abhängig vom geplanten Projektvolumen gibt es unterschiedliche Modelle. Dabei kann der "Digitalbonus Kredit" eigenständig beantragt werden oder ergänzend zum "Digitalbonus Standard" oder "Digitalbonus Plus". "Digitalbonus Standard" und "Digitalbonus Plus" sind nicht kombinierbar. Gefördert werden Hard- und Softwarekosten.
Zuschuss
bis zu 10.000 €
Fördersatz
bei kleinen Unternehmen bis zu 50%
bei mittleren Unternehmen bis zu 30%
der zuwendungsfähigen Ausgaben
Mit dem "Digitalbonus Kredit" kombinierbar
Zuschuss
bis zu 50.000 € für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
Fördersatz
bei kleinen Unternehmen bis zu 50%
bei mittleren Unternehmen bis zu 30%
der zuwendungsfähigen Ausgaben
Mit dem "Digitalbonus Kredit" kombinierbar
Volumen
Zinsverbilligtes Darlehen für zuwendungsfähige Ausgaben von 25.000 € bis 2.000.000 €
Finanzierungsanteil
Kann bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Kombinierbar mit "Digitalbonus Standard" und "Plus" oder eigenständig
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite des "Digitalbonus Bayern".
Wichtig ist zunächst einmal, dass die Abwicklung der Förderung den Bezirksregierungen obliegt (Bewilligungsstellen). Beim "Digitalbonus Kredit" sind zusätzlich noch Ihre Hausbank und die LfA Förderbank Bayern eingebunden.
#1Analyse und KonzeptErkennen Sie, welches Projekt Ihr Unternehmen stärken kann! Im Idealfall beziehen Sie hier bereits Ihren Dienstleister mit ein, denn dieser kann Ihnen die technischen Möglichkeiten aufzeigen, die Sie nutzen können um neues Innovationspotenzial zu entdecken. | #2BeantragungZuerst erfolgt der Online-Antrag (bitte Daten und Anlagen vorab auf Vollständigkeit prüfen) Digitalbonus online beantragen Der Antrag muss innerhalb 4 Wochen ebenfalls schriftlich und unterschrieben per Post an die Bewilligungsstelle versendet werden. | #3PrüfungPrüfung und Entscheidung erfolgt durch die Bewilligungsstelle. Beim "Kredit" bestätigt sie Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und das maximal mögliche Volumens. Diese Projektbescheinigung muss der Hausbank vorgelegt werden, ggf. inkl. Förderbescheide zu "Standard" oder "Plus". Die LfA entscheidet über die Gewährung des Darlehens. | #4ZeitrahmenDie geförderte Maßnahme muss binnen 18 Monaten nach Erlass des Förderbescheids / Projektbescheinigung beendet sein. Die Bewilligungsstelle kann einen Verwendungsnachweis fordern. |
Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Eingang des Online-Antrags von der Bewilligungsstelle bestätigt wurde. In Grenzfällen holt die Bewilligungsstelle vor der Förderentscheidung zum "Digitalbonus Plus" das Votum eines Expertengremiums ein. Dieses besteht aus sieben Mitgliedern und wird vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestellt. Das Votum hat einen empfehlenden Charakter.
Offizieller Flyer des Digitalbonus Bayern
Digitalbonus Musterantrag
Richtlinien Digitalbonus
Merkblatt Digitalkredit
De-minimis Verordnung EU
De-minimis Muster-Erklärung
Besondere Nebenbedingungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft
KMU-Definition nach EU-Kommission
Merkblatt Beteiligungsverhältnisse
Die Links verweisen auf Dokumente, die über die offizielle Webseite des "Digitalbonus Bayern" bereitgestellt werden. Sollte sich ein Link geändert haben und Sie können die Datei nicht aufrufen, dann öffnen Sie bitte den Download-Bereich der offiziellen Webseite des "Digitalbonus Bayern".
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite des "Digitalbonus Bayern".
Sowohl der Aufbau einer Digitalisierungsstrategie als auch die Beantragung der Förderung kann Fragen aufwerfen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen auf Ihren Weg in die Digitale Transformation. Falls Sie einen konkreten Terminwunsch bzgl. Rückruf oder persönlichem Gespräch haben, teilen Sie uns dies einfach in Ihrer Anfrage mit. Wir werden uns spätestens am nächsten Werktag (Mo-Fr) bei Ihnen melden.
Unten rechts auf unserer Webseite sehen Sie einen pulsierenden blauen Kreis.
Wenn Sie auf diesen drauf klicken, können Sie uns eine Nachricht hinterlassen oder um einen Rückruf bitten.
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr stehen Ihre Chancen gut, einen unserer Digitalisierungs-Experten im Chat zu erreichen.
Wie auch immer Sie uns kontaktieren möchten: Wir melden uns bei Ihnen - versprochen!
Übrigens gern auch per Email.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite des "Digitalbonus Bayern".